Im Testament oder Vermächtnis kann der Erblasser verfügen, welche Person die Immobilie, und wer andere Vermögenswerte wie einen Geldbetrag erhält. Hat der Erblasser kein Testament oder Vermächtnis gemacht, gilt ausschließlich die gesetzliche Erbfolge.
Beim Vererben von Immobilien an mehrere Personen ist es erforderlich, den letzten Willen schriftlich klar zu fixieren. Damit kann verhindert werden, dass mehrere Personen sich möglicherweise um die Immobilie streiten und diese im schlimmsten Fall letztendlich unter Verlust verkauft werden muss.
Auch ein anderer Fall ist häufig anzutreffen: Jemand mit zwei Töchtern will seine Liegenschaft/sein Haus/seine Wohnung/sein Grundstück an ein Enkelkind vererben. Hierfür benötigt er ein Testament/Vermächtnis. Würde die gesetzliche Erbfolge greifen, würde das Objekt an die Töchter übertragen werden. Der Enkel ginge leer aus.
Mit einem Testament können allerdings nicht alle nahen Verwandten übergangen werden. Es gibt den so genannten Pflichtteil – dass ist derjenige Anteil, der diesen immer zusteht. Er kann nur aus ganz bestimmten, schwerwiegenden Gründen entzogen werden und bemisst sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das Testament sollte mithilfe eines Fachmanns für Erbrecht beziehungsweise Notars verfasst werden.
Grundsätzlich ist auch ein handgeschriebenes und unterschriebenes Testament/Vermächtnis rechtsgültig. Es sollte aber aufgrund der großen Bedeutung einer letztwilligen Anordnung grundsätzlich ein Fachmann zugezogen werden.
Daneben gibt es zudem die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen. Damit können sich Ehepartner oder auch eingetragene Partner gegenseitig zu 3/4 unwiderruflich als Erben einsetzen. Für die Gültigkeit ist ein Notariatsakt erforderlich.
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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