Trotz hoher Preise, Inflation und Zinserhöhung sehnen sich viele nach den eigenen vier Wänden. Dabei ist es besonders jetzt wichtig, nicht nur auf den Preis der Immobilie zu achten. Denn zum Kaufpreis kommen weitere Kosten hinzu. Diese sollten in der Berechnung, ob Sie sich den Immobilienkauf leisten können, berücksichtigt werden, wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben möchten.
Beim Kauf einer Immobilie fallen Steuern und Gebühren an, die Banken in der Regel nicht bereit sind zu finanzieren. Stattdessen müssen sie aus dem Eigenkapitalanteil des Käufers bezahlt werden. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer sowie Gebühren für den Notar. Übernimmt der Verkäufer nicht die gesamte Maklerprovision, muss der Käufer die Hälfte zahlen. Die Höhe der Steuern, Gebühren und Maklerkosten ergibt sich prozentual aus der Höhe des Kaufpreises.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Die Kosten des Notars und des Grundbucheintrags betragen zusammen zwei bis zu drei Prozent des Kaufpreises. Die Höhe der Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent vom Gesamtkaufpreis Die Höhe der Maklerprovision kann im Prinzip frei verhandelt werden. Zwei Punkte sind dabei wichtig. Ersten zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel bzw. wird diese vom Verkäufer alleine bezahlt. Zweitens darf sie maximal 6 Prozent + 20% Ust des Kaufpreises betragen.
Wie werden Kaufnebenkosten berechnet?
Bei einer Immobilie, die 300.000 Euro kostet, können Notarkosten und Grundbucheintrag bis zu 9.000 Euro betragen. Bei 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer kommen 10.500 Euro auf Sie zu. Die Maklerprovision kann in diesem Fall für Sie als Käufer bis zu 10.800 Euro betragen. Alles zusammen kommen Sie somit auf 30.300 Euro. Das sind 10,01 Prozent des Kaufpreises.
Kaufnebenkosten frühzeitig kalkulieren
Da Banken in der Regel verlangen, dass Sie die Nebenkosten beim Immobilienkauf aus Ihrem Eigenkapital stemmen, müssen Sie dies von Anfang an berücksichtigen. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie, wie viel Eigenkapital Sie bereithalten sollten.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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