Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG): ab 2023 keine Gasheizungen in Neubauten
Die Bundesregierung hat sich auf das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) geeinigt. Das Gesetz legt den Ausstieg aus fossilen Heizungen (Kohle-, Öl- und Gasheizungen) bis ins Jahr 2040 fest. Bereits ab dem Jahr 2023 dürfen in Neubauten keine Gasheizungen mehr verbaut werden. Ursprünglich war im Regierungsprogramm eine Frist bis 2025 vorgesehen. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hohen Abhängigkeit von russischem Gas hat die Bundesregierung sich für einen deutlich schnelleren Ausstieg aus Gas in der Raumwärme entschieden. Das Gesetz wird nun in Begutachtung geschickt und soll rasch beschlossen werden.
Was bedeutet das?
Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine Gasheizungen mehr errichtet werden. Für bereits genehmigte/fertig geplante/in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.
Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen die älter als Baujahr 1980 sind. Dazu gibt es umfangreiche Förderungen.
Bis 2035 müssen alle alten Kohle- und Ölheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.
Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden.
Bei dezentralen Anlagen (Gasetagenheizungen in Wohnungen) in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme soll bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümer:innen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen) soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.
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