Die Immobilienverrentung ist eine attraktive Möglichkeit für Senioren, die Rente aufzustocken. Doch je nach Verrentungsmodell können Steuern anfallen. Welche das sind, verraten wir Ihnen gern.
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Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, die nach Ablauf der Spekulationsfrist ihre Immobilie verkaufen, müssen keine Steuern zahlen. Auch wer seine Immobilie verrentet, also sie verkauft und sich ein Wohnrecht sichert, muss keine Steuern zahlen, solange er sich für eine Einmalzahlung entscheidet. Wer hingegen sich dagegen für monatliche Rentenzahlungen wählt, muss einen Teil davon versteuern.
Wie viele Steuern fallen an?
Wenn Sie sich für eine Leibrente entscheiden, die Rente also lebenslang gezahlt wird, gilt ein Teil der Renteneinnahmen als einkommenssteuerpflichtig laut § 29 Z 1 EStG 1988.
Wenn Sie sich für eine Zeitrente entscheiden, die Rente also beispielsweise für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren gezahlt wird, ist der zu versteuernde Ertragsanteil gestaffelt. Bei einem Zeitraum von fünf Jahren müssen fünf Prozent der Rente versteuert werden. Bei zehnjähriger Laufzeit 12 Prozent.
Wie hoch ist die Rentenzahlung?
Bei der Leibrente werden die Zahlungen für den Rest Ihres Lebens gezahlt. Wie hoch die Rente ausfällt, ist von Ihrer statistisch erwartbaren verbleibenden Lebensdauer abhängig. Der genauen Berechnung liegt eine komplizierte Formel zu Grunde.
Ein Rechenbeispiel
Ihre Immobilie ist 400.000 Euro wert. Davon wird das Wohnrecht abgezogen, sagen wir der Einfachheit halber 100.000 Euro. Wenn Ihre statistische restliche Lebenserwartung bei 20 Jahren liegt und Sie beispielsweise eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000 Euro erhalten, verteilen sich die restlichen 200.000 Euro auf diese 20 Jahre. Das sind jährlich 10.000 Euro.
Immobilienverrentung nur mit Profi
Was die Steuern betrifft, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerexperten beraten lassen. Um herauszufinden, welches Verrentungsmodell am besten zu Ihrer individuellen Situation passt, sollten Sie sich an einen Profi wenden. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Überlegen Sie, ob die Immobilienverrentung für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Fotos: © dmbaker/Depositphotos.com






















































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