Die Krisen des Jahres 2022 wirkten sich auch auf den Bausektor aus. Vor allem die gestiegenen Energiekosten sorgten dafür, dass die Preise für Materialien stiegen. Das wiederum hatte zur Folge, dass die Preise für Arbeiten am Bau in die Höhe schossen. Die Konsequenz: im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden um 10% im Gegensatz zu 2021.
Aufgrund der höheren Energiepreise kam es vor allem bei Baustoffen, die energieintensiv in der Herstellung sind, zu gestiegenen Kosten. Dazu gehören Stahl, Glas, Bitumen und Kunststoffe.
So verteuerte sich etwa Flachglas, das vor allem für Fenster und Glastüren verwendet wird, um satte 49,3%. Preise für Metalle stiegen um 26,5%. Die dazugehörigen Arbeiten stiegen als Resultat ebenfalls im Preis: so waren Metallbauarbeiten 20,7%, Verglasungsarbeiten 21,2 %, Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen 27,2% und Stahlbauarbeiten um 19,8% teurer als noch im Vorjahr. Interessant ist, dass hingegen die Preise für Konstruktionsvollholz um 11,9 % zurückgingen.
Weniger Baugenehmigungen als Konsequenz
Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude reduzierte sich von 14.600 (1. Quartal 2021) um 25% auf 10.940 (1. Quartal 2022). Für Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen gab es von Januar bis März 4700 Baugenehmigungen, das sind 13% weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für Wohngebäude mit drei oder mehreren Wohnungen wurden in den ersten drei Monaten 6250 Baugenehmigungen erteilt, das sind 32% weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Baugenehmigungen für An-, Auf- und Umbautätigkeiten reduzierten sich um 35% auf 2860.
Die Zahl der Baugenehmigungen für bewilligte neue Gebäude verringerte sich von 8180 (1. Quartal 2021) um 19% auf 6610 (Januar bis März 2022). Die Zahl der bewilligten Wohngebäude ging um 15% auf 4910 und jene der Nichtwohngebäude um 30% auf 1700 zurück. Quelle: Statistik Austria
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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