Seit Wochen erlebt die Welt eine Wirtschaftskrise, wie es sie in vergleichbarer Weise noch nicht gab. Wirtschaft und Gesellschaft befinden sich im Ausnahmezustand. Einzig am Wohnungsmarkt scheint die Corona-Panik bisher überschaubar. Aber wird das auch nach der Corona-Krise der Fall sein?
Laut einer Auswertung des Finanzdienstleisters Sprengnetter sind die Preise für Häuser und Wohnungen in den größten österreichischen Städten bislang stabil geblieben. Bisher seien also in Städten wie Wien, Graz, Salzburg oder Linz keine extremen Marktschwankungen zu beobachten.
Marktbeobachter sehen das allerdings etwas kritischer. Anders als bei Kapitalmärkten schlagen konjunkturelle Krisen meist verzögert auf den Immobilienmarkt durch. Einige Experten befürchten sogar, dass das Coronavirus eine Kettenreaktion hervorrufen könnte.
Immobilienbesichtigung trotz Kontaktsperre
Besichtigungen sind derzeit schwierig und auch Termine allgemein stellen sich durch die geltenden Abstandsregelungen als schwierig dar. Daher setzen die Immobilienmakler zunehmend auf Onlinebesichtigungen in Form von 360Grad Tools. Informationen und Fakten werden zudem telefonisch ausgetauscht. Auch ein Großteil der operativen Abläufe kann digital abgebildet werden – etwa Objektbewertungen und Kaufpreiseinschätzungen.
Typische Käufer, wie junge Familien, denen die Wohnungen zu klein werden, können nun unter Umständen die Kaufentscheidung kurzfristig zurückstellen. Allerdings muss ein sicheres Einkommen gewährleistet sein. Auch allgemein können sich die Kaufabschlüsse verzögern. Zwischen dem Kaufanbot und dem eigentlichen Vertragsabschluss beim Immobilienkauf liegen mindestens 2-4 Wochen. Entscheidend ist auch, inwiefern, die grundsätzlich von den Covid19 Verordnungen ausgenommenen Notar und Rechtsanwälte verbindliche Kaufabschlüsse abwickeln können.
Eigentümerversammlungen während der Corona-Krise
Doch nicht nur die Verkäufer und Käufer trifft die Krise, auch die Immobilienverwalter haben mit den Einschränkungen der Corona-Krise zu kämpfen. Demnach dürfen Eigentümerversammlungen während der aufrechten Covid19 Verordnungen nicht abgehalten werden. Die Möglichkeit von Online-Versammlungen wurden vom Justizministerium nicht eingeräumt.
Spuren hinterlässt die Krise vor allem bei den Bauherren. Viele Handwerksunternehmen haben die Arbeiten aufgrund von fehlenden Arbeitskräften und Baustoffen vorläufig heruntergefahren oder auch ganz eingestellt. Die geplante Fertigstellung der Immobilien kann sich also durchaus auf eine unbestimmte Zeit verschieben.
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Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Coronavirus
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmarkt
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmerversammlung
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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