Was wird im EWG geregelt?
- Im Neubau sind zentrale Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten. Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine zentralen oder dezentralen Heizungen mehr errichtet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Für bereits genehmigte/fertig geplante/in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
- Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch klimafreundliche Heizsysteme ersetzt werden.
- Ab 2025 beginnt die verbindliche Stilllegung von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das beginnt im Jahr 2025 mit all jenen Öl-Heizungen, die älter als Baujahr 1980 sind.
- Bis 2035 müssen alle Kohle- und Ölheizungen in Österreich stillgelegt werden.
- Bis 2040 soll in Österreich die Klimaneutralität erreicht werden, dafür ist auch die Dekarbonisierung der Raumwärme notwendig. Dazu müssen alle fossil betriebenen Gasheizungen in Österreich bis dahin stillgelegt werden.
- Eigentümer:innen einer einzelnen Nutzungseinheit (Wohnungen),die dezentral beheizt wird, soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.
Förderprogramm wird fortgesetzt und erweitert
Dieses große Tauschprogramm wird durch umfangreiche Förderungen begleitet. Schon heute gibt es beim Umstieg von alten Öl- und Gasheizungen im Einfamilienhaus (EFH) vom Bund 7.500 Euro. Im mehrgeschossigen Wohnbau wird der Umstieg bis zur Hälfte der Kosten gefördert. („Raus aus Öl und Gas“). Hinzu kommen die Förderungen der Bundesländer. Menschen mit besonders geringem Einkommen bekommen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert. Im EFH ist das bereits möglich, dies soll auch auf den mehrgeschossigen Wohnbau ausgeweitet werden („Sauber Heizen für alle“).
- Bundesförderung und erneuerbare Heizsysteme (→ kesseltausch.at)
- Sauber Heizen für alle (→ sauber-heizen.at)
- Landesförderungen (→ Umweltförderung)
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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