Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.
Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf gebaut werden darf, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei Ihrem Grundstück beraten. Er kennt nicht nur den regionalen Grundstücksmarkt, sondern auch rechtliche Vorgaben des Bebauungsplans.
Bebauungsplan
Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Zersiedelung
Existiert kein Bebauungsplan, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteil ist, kann umstritten sein. Gerade bei Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften. Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und ob Ihr Grundstück im „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt.
Außenbereich von Orten
Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans oder nicht „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, kommt es sehr oft vor, dass diese Grundstücke inkl. Altgebäude sehr oft eine Sternchenwidmung haben. Ein Baurecht besteht hier sehr oft mit eingeschränkter Bebaubarkeit. Sollte das Grundstück noch landwirtschaftlich gewidmet sein und außerhalb von gewidmeten Wohngebieten liegen, können diese nur unter verschiedenen Vorraussetzungen überhaupt bebaut werden (Flächenwidmungsplanänderung, Bauzwang, separate Bebauungsvorschriften usw).
Vom Profi beraten lassen
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er bewertet Ihr Grundstück, kümmert sich um das Zusammentragen der verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Käufer für Ihr Grundstück.
Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihres Grundstücks? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/unbebautes-grundstueck
https://de.wikipedia.org/wiki/Zersiedelung
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Hackman/Depositphotos.com













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