Auf die Erfüllung des Traums vom eigenen Haus haben viele Eigentümer lange hingearbeitet. Gerade dem Thema Instandhaltung sollten Immobilienbesitzer deswegen viel Aufmerksamkeit schenken. Denn dann gelingt es auch, den Wert des liebgewonnenen Zuhauses lange zu erhalten. Schließlich soll die eigene Immobilie auch eine gute Altersvorsorge sein. Deshalb verraten wir Ihnen, was Sie unbedingt über das Thema Instandhaltung wissen sollten.
Bei der fachgerechten Instandhaltung einer Immobilie steht nicht nur im Mittelpunkt, den Wohnwert dieser zu erhalten. Es ist auch vor allem der Verkehrswert, der durch eine mangelnde Instandhaltung abnimmt. Verschleiß und Abnutzung machen sich in Bezug auf den Wert einer Immobilie negativ bemerkbar. Reparaturen sollten niemals aufgeschoben werden. Hierdurch gehen Hauseigentümer nur das Risiko ein, später einmal mit noch höheren Kosten für die Beseitigung der Schäden konfrontiert zu werden. Bei einem undichten Dach kann es passieren, dass Feuchtigkeit in die Dämmung eindringt. Das führt dann häufig zu Schimmelbildung und zu mangelnder Isolierung. Ebenso kann ein Riss in der Fassade zu größeren Schäden führen, wenn er nicht ausgebessert wird. Beim nächsten Frost kann er nämlich aufplatzen und es kommt nur zu einer Vergrößerung.
Eigentümer sollten Inspektionen an ihrer Immobilie alle zwei bis drei Jahre angehen. Alle fünf bis zehn Jahre sollte auch ein Fachmann für die Inspektion beauftragt werden. Denn nur dieser erkennt auch Schäden, die für Laien nicht gleich wahrzunehmen sind. Technische Anlagen sollten sogar in kürzeren Abständen von einem Fachmann untersucht werden. Hausbesitzer sollten stets eine ausreichende Rücklage für Instandhaltung und Inspektionen haben. Wer Rücklagen bildet ist hier klar im Vorteil. Denn die Kosten für Schadensbeseitigungen fallen ohnehin irgendwann an. Je nach Baujahr sollten zwischen 7 und 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr zurückgelegt werden. Der Wert bemisst sich nach dem Alter der Immobilie. Die Instandhaltungskosten für eine ältere Immobilie sind dabei wesentlich höher als die für Instandhaltungskosten für einen Neubau.
Wird durch Sanierungsmaßnahmen die Nutzungsdauer des Wohnraumes wesentlich verlängert oder der Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöht (etwa durch den Austausch von Fenstern mit dem Effekt von besserem Lärmschutz, Einbruchschutz oder Wärmedämmung, nachträglichen Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Photovoltaikanlagen),können die Kosten hierfür als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Es wird hier unterschieden zwischen Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen.
Bedingung dafür, dass Sie Ausgaben für Wohnraumsanierung steuermindernd geltend machen können, ist, dass die Arbeiten von einem befugten Unternehmer durchgeführt werden.
Möchten Sie wissen, wie sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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