Immobilienverkäufer wie -käufer sind verunsichert. Bei manchen drängt die Zeit, sie müssen aus der aktuellen Immobilie und suchen dringend eine neue. Andere Immobilienverkäufer möchten schnell den Verkauf hinter sich bringen. Für viele stellt sich die Frage: Kann ich jetzt noch Immobilienbesichtigungen durchführen oder Immobilien besichtigen? Die Antwort: Es ist nur unter gewissen, nicht vermeidbaren, dringenden Umständen möglich, mit Immobilienmaklern Termine wahrzunehmen
Manchmal können Besichtigungen nicht vermieden werden. Zum Beispiel bei Notverkäufen oder wenn Kaufinteressenten aus ihrer aktuellen Immobilie ausziehen müssen. Doch in der aktuellen Situation sind Besichtigungen schwieriger geworden. Wenn allerdings die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und ein Ausnahmefall eintritt, können auch jetzt noch Besichtigungen durchgeführt werden.
Virologen halten das Risiko einer Infektion an Türgriffen oder anderen Oberflächen zwar für gering. Allerdings schließen sie eine Übertragung der Viren darüber nicht aus. Aber auch hier kann durch Einsatz von Desinfektionsmitteln die Risiken minimiert werden.
Wer jetzt den Verkauf seiner Immobilie vorbereitet und Besichtigungen plant, weil er es nicht verschieben kann, der sollte sehr vorsichtig sein. Profi-Makler bieten virtuelle Besichtigungen an, die vielen Interessenten oft schon genügen, um herauszufinden, ob die Immobilie etwas für sie ist.
Wer sich als Privatverkäufer bwz. Immobilieninterresent an folgende Hygiene-Regeln hält, kann auch jetzt wirklich unvermeidbare Besichtigungen durchführen:
- Bei der Besichtigung sollten nicht mehr als drei Personen anwesend sein
- Alle Beteiligten sind verpflichtet eine Atemmaske zu tragen
- Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern sollte immer eingehalten werden
- Hände regelmäßig und mindestens 20 Sekunden mit Seife und bis zum Handgelenk waschen
- In Armbeuge niesen und husten, nicht in die Hand
- Keine Hände schütteln
- Ins Gesicht fassen vermeiden, denn hier sind die Schleimhäute (Mund, Augen, Nase)
- Gut lüften
Atemmasken helfen nur in einem Fall: wenn man selbst Symptome hat. Dabei helfen allerdings Papiermundschutz, Mund-Nasen-Schutz oder eine N95-Maske aus dem Baumarkt kaum. Nur eine FFP3-Maske kann vor Viren-Tröpfchen schützen.
Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Francesca Tosolini/Unsplash.com













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