Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?
Vor allem wenn es viel zu vererben gibt, ist ein Nachlassverzeichnis sinnvoll. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist die Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erben ist die Situation schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt.
Wer ermittelt den Nachlasswert?
Grundsätzlich ist der Erbe verpflichtet, die Bestandssachen der Erbschaft im Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Es besteht eine Auskunftspflicht gegenüber möglichen Miterben. Bei der Beantragung eines Erbscheins wird das Nachlassverzeichnis zudem vom Nachlassgericht angefordert.
Dies bedeutet: Den Nachlasswert ermitteln die Erben und das Nachlassgericht gemeinsam. Der Erbe listet alle Vermögensgegenstände und -werte auf, das Nachlassgericht ermittelt auf Grundlage des Verzeichnisses den tatsächlichen Wert des Nachlasses.
Außerdem kann so einfach festgestellt werden, ob die positiven Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten überwiegen. Sollte der Nachlass vorwiegend aus Schulden bestehen, könnten die Hinterbliebenen das Erbe auch ausschlagen. Bei Erbantritt würden sie nicht nur die Vermögenswerte übernehmen, sondern auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften.
Wann ist ein Nachlassverzeichnis/Wert nötig?
Grundsätzlich ist der Nachlasswert sofort nach dem Tod des Erblassers zu ermitteln, da dieser für bestimmte nachfolgende Abläufe benötigt wird.
Erbschein
Der Erbschein wird vom Erben beantragt und dient dazu, dass dieser seine Erbenstellung auch rechtlich nachweisen kann. Benötigt wird er beispielsweise als Nachweis bei Banken, Versicherungen oder Magistraten. Die Kosten für den Erbschein setzen sich aus jenen für die eidesstattliche Versicherung der Angaben und die Ausstellung des Erbscheines zusammen. Die tatsächliche Höhe der Kosten ist vom Vermögenswert des Nachlasses abhängig.
Erbaufteilung
Auch wenn es mehr als nur einen Erben gibt und somit per Gesetz eine Erbgemeinschaft entsteht, muss zur genauen Anteilsberechnung für jeden Erben erst der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt werden. Dieser beziffert das Vermögen, welches anteilsmäßig unter den Miterben aufgeteilt wird.
Erbschaftssteuer
Der Nachlasswert dient auch zur Berechnung der Erbschaftssteuer. Neben dem tatsächlichen Steuersatz und dem Steuerfreibetrag entscheidet der Nachlasswert über die Höhe der Erbschaftssteuer. Je höher der Nachlasswert, desto höher auch die Erbschaftssteuer.
Nachlasswert ermitteln: wie kann man den Nachlasswert berechnen?
Um den Nachlasswert zu berechnen, muss man erst alle Vermögenswerte des Erblassers auflisten. Als Stichtag für die Bewertung der Vermögensgegenstände gilt hier der Todestag des Erblassers. Dazu gibt es einen eigenen Wertermittlungsbogen, welcher bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses helfen soll.Nicht nur die Auflistung der Vermögenswerte, auch die tatsächliche Wertermittlung kann sehr schwierig und aufwendig sein. Hilfe bekommen die Erben vom Steuerberater, Banken und Versicherungen des Erblassers. So können zumindest dokumentierte Vermögenswerte wie Fonds, Wertpapiere und Bankguthaben genau beziffert werden.Bei Vermögensgegenständen wie Schmuck oder Antiquitäten sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die abschließende Auflistung der Vermögenswerte wird dann über das Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht eingereicht.
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Mehr Infos auch unter https://raeumungen.at/nachlasswert-ermitteln/#Wer_ermittelt_den_Nachlasswert
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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