Am 2. Jänner 2020 wurde das Regierungsprogramm für die neue Bundesregierung vorgestellt. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Inhalte des Kapitels Wohnen das sich in folgende Schwerpunkte untergliedert:
- Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022)
- Eigentumsbildung fördern
- Baulandmobilisierung
- Wohnungseigentum: Modern, sinnvoll und klar verständlich
- Schaffung von leistbarem Wohnraum
- Wohnrecht
- Wohnbauförderung
- Leerstand & Mindernutzung
- Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip
Bereits im Unterkapitel Finanzausgleich (im Abschnitt Verfassung, Verwaltung & Transparenz) ist die Erreichung der Klimaziele eine gemeinsame Aufgabe und sollen dafür eine Ökologisierung der Wohnbauförderung und Dekarbonisierung des Wohnbaus Maßnahmen zur Zielerreichung sein. Die E-Mobilität wird auch im Schwerpunkt "Wohnrecht" als einziges Ziel genannt. Dort soll als Zielsetzung ein Right to Plug“ implementiert werden. So soll "das Recht auf Laden" verankert werden. Schon bisher gibt es im Neubau in den Wohnbauförderungsbestimmungen Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Im Bestand muss das aber mit größtem Augenmaß und unter Abwägung vieler rechtlicher und technischer Fragen gelöst werden.
Der Schwerpunkt "Eigentumsbildung fördern" beinhaltet einige Punkte für die nächste WGG-Novelle: mehr Infos
Der Bereich "Baulandmobilisierung" und insbesondere die Forcierung des Baurechts ist ein sehr wesentliches Anliegen der Immobilientreuhänder. Hier sind folgende Eckpunkte vorgesehen: mehr Infos
Das Wohnungseigentumsgesetz soll dem Regierungsprogramm nach "modern, sinnvoll und klar verständlich werden" und setzt folgende Schwerpunkte dazu: mehr Infos
Bei der Novellierung des Mietrechts sollen folgende Ziele Berücksichtigung finden: mehr Infos
Im Bereich Wohnbauförderung gibt es ein klares Bekenntnis zur Zweckwidmung mit diesen Inhalten: mehr Infos
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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