Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke oft zum Nachlass des Verstorbenen zählen. Damit nach dem Tode alles reibungslos ablaufen kann, raten Experten, sich schon frühzeitig zu überlegen, wem Sie die Immobilie vererben möchten. Dabei ist es wichtig sich über das Erbrecht zu informieren und je nach persönlichem Wunsch und Familienkonstellation ein Testament zu erstellen.
Wer eine Immobilie vererben möchte, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Allerdings gilt auch bei Immobilien, dass Kinder oder Ehepartner einen Pflichtteil bekommen. Dies erfolgt unabhängig vom Willen des Erblassers. Als Pflichtteil gilt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt beispielsweise eine Witwe mit zwei Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben die Kinder automatisch jeder die Hälfte der Immobilie. Ist zuvor aber eines der Kinder in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, dann steht dem anderen Kind noch ein Viertel des Nachlasswertes zu. Allerdings gilt hier, dass der Erbe nur Anspruch auf das Geld hat, nicht auf den Sachwert.
Eigenhändiges Testament
Soll die Immobilie in einem handschriftlich verfassten Testament vererbt werden, so ist das Testament nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Empfehlenswert ist dabei die Unterzeichnung mit Vornamen, Orts- und Zeitangabe. Das handschriftliche Testament darf in jeder Sprache geschrieben werden, vorausgesetzt, dass diese Sprache von einer dritten Person verstanden wird. Die Errichtung des handschriftlichen Testaments ist ohne Mitwirkung Dritter, also Zeugen (insbesondere eines Notars),möglich. Handschriftliche Testamente müssen nicht amtlich verwahrt werden. Sie können aber vom Erblasser bei einem frei zu wählenden Nachlassgericht hinterlegt werden.
Notarielles Testament
Wie der Name schon sagt, wird das notarielle Testament vor einem Notar oder durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar erstellt. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an. Die Notarkosten richten sich dabei nach der Höhe des im notariellen Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öffentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den dementsprechenden Hinterlegungsschein. Unter Vorlage des Hinterlegungsscheins, kann er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern.
Erbvertrag
Ebenso wie das Testament, ist auch der Erbvertrag eine sogenannte Letztwillige Verfügung, in dem der Nachlass geregelt werden soll und in dem Erben eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Dieser kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft werden an solche Erbverträge Bedingungen geknüpft – wie etwa die Pflege der Eltern oder die Übernahme des Geschäfts.
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=33
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © ginasanders/Depositphotos.com













28. August 2020
Residieren statt Resignieren: Was bringt der Umzug in eine Seniorenresidenz?



07. August 2020
Leibrente: Immobilie verkaufen, darin wohnen bleiben und Rente aufbessern

24. Juli 2020
Immobilienpreise und Nachfrage steigen auch bei unserem Nachbarn Deutschland 2020 weiter















































13. September 2019
Krebsgefahr: Warum Sie die Radonwerte in Ihrer Immobilie messen lassen sollten


30. August 2019
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen









21. Juni 2019
„Warum wollen Sie denn verkaufen?“ – Wie Sie souverän auf neugierige Käufer reagieren



24. Mai 2019
Flyer, Plakate und Co.: Warum Sie beim Immobilienverkauf nicht nur auf Immobilienportale setzen sollten








05. April 2019
Viele Köche verderben den Brei – Viele Makler auch: Warum Sie lieber einen Alleinauftrag vergeben sollten

29. März 2019
Wenn’s mit der Vermarktung schief geht: Die häufigsten Fehler von Privatverkäufern


22. März 2019
Käufer in Sicht: Warum Sie den anderen Interessenten lieber nicht absagen sollten

15. März 2019
Warum falsches Zeitmanagement einer der größten Fehler beim Immobilienverkauf ist












21. Dezember 2018
3 Tipps mit denen Sie 2019 das meiste aus Ihrem Hausverkauf rausholen!









19. Oktober 2018
Immobilie in der Scheidung: Was passiert mit der laufenden Finanzierung?


05. Oktober 2018
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Kauf eines Reihenhauses oder Doppelhauses






24. August 2018
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Neubau eines Einfamilienhauses







06. Juli 2018