Förderprogramm für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen sowie für den Einbau von thermischen Solaranlagen in bzw. auf Bestandswohngebäuden
Förderung für Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, Errichtung einer thermischen Solaranlage sowie Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten.
Was wird gefördert?
Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe,
die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärmepumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz,
sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
Errichtung einer thermischen Solaranlage,
sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.
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Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm
https://www.energiesparverband.at/foerderungen/privathaushalte/heizung/heizkesseltausch
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Quelle: Land Oberösterreich/Förderungen - Foto: © Ulrike Görgl/Pixabay.com