Das Alter erwischt jeden. Nicht immer haben wir dann das Glück gesund zu sein. Oftmals ist eine Pflegestufe notwendig, um ein liebes Mitglied der Familie versorgen zu können. Aber wie bekomme ich diese Pflegestufe eigentlich?
Am besten stellen Sie sich zunächst die Frage, wieviel Pflege überhaupt benötigt wird, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Reicht eine stundenweise Betreuung oder benötigt Ihr Angehöriger Assistenz rund um die Uhr? Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades beim zuständigen Versicherungsträger ein um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Den Antrag auf Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim machen Sie über die zuständige Bezirkshauptmannschaft durch den Sozialhilfeverband. Besonders reibungslos klappt das, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pensionsversicherungsangstalt und das zukünftige Altersheim sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können.
Begutachtung gut vorbereiten
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erfolgt ein Hausbesuch durch einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin oder in manchen Fällen durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson des Medizinischen Dienstes des jeweiligen Versicherungsträgers (PVA, SVS, BVAEB) und prüft den Pflegebedarf vor Ort. Dabei ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen vorab über den Termin. Er sollte möglichst realistisch seinen Zustand beschreiben, sich nicht besser darstellen, aber auch nichts dramatisieren. Der pflegebedürftige Mensch hat das Recht, bei der Begutachtung eine Vertrauensperson beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann. Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Auch ein Schwerbehindertenausweis oder Dokumente vom Pflegedienst können hilfreich sein. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt.
Der Gutachter Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 4 bis 7 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen und die Aufnahme in ein Altersheim bzw. Pflegeanstalt. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über die Zuordnung zu einer Pflegegeldstufe mittels Bescheid. Antragsformulare für Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes erhalten Sie beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger oder auf oesterreich.gv.at.
Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Gegen diesen Bescheid kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Ein allfälliges Pflegegeld wird rückwirkend ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat ausbezahlt. Das Pflegegeld wird zwölfmal im Jahr monatlich ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Sie überlegen, in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrem Eigenheim machen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Nicht fündig geworden:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.htmll
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360512.html
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=86
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=181
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Melpomene/Depositphotos.com






















































30. Januar 2023
Zahl des Monats Januar: 35 m² - Neues vom Immobilienmarkt in Deutschland






31. Dezember 2022
Video: Wie finanziere ich bei den derzeitigen Marktbedingungen eine Immobilie?


31. Dezember 2022
Video: Warum sich Immobilienvermarktung mit 360-Grad-Besichtigung lohnt






29. Dezember 2022
Video: Scheidung mit Kindern und Immobilie: kennen Sie das Nestmodell? Ein Bericht aus Deutschland






19. Dezember 2022
Der Weihnachtsmann und sein Wunsch nach einer klimafreundlichen Immobilie





19. Dezember 2022
Inflation und gestiegene Zinsen – soll ich mir jetzt eine Immobilie kaufen?


15. Dezember 2022
Wir unterstützen Sie auch im Jahr 2023 beim Suchen und Finden Ihrer Traumimmobilie


13. Dezember 2022
Klimapaket – Das ändert sich für Hauseigentümer - IN ÖSTERREICH NICHT ANWENDBAR






24. November 2022
Video: Home Staging – ein guter erster Eindruck für einen erfolgreicheren Verkauf























23. Oktober 2022
Video: Die richtige Strategie für den Angebotspreis und den Verkauf Ihrer Immobilie























29. September 2022
Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG): ab 2023 keine Gasheizungen in Neubauten


29. September 2022
Inflation und hohe Zinsen – kann ich mir eine Immobilie jetzt leisten?


29. September 2022
Video: Bieterverfahren: So verhandeln Sie den Preis für Ihre Immobilie nach oben




































07. März 2022
Jetzt schon an später denken: damit Sie mit Ihrer neuen Immobilie auch noch im Alter glücklich sind










13. Januar 2022
Video: Immobilie rechtzeitig vererben – Familienstreitigkeiten vermeiden





19. November 2021
Warum Sie auch bei hoher Nachfrage nicht auf ein Exposé verzichten sollten







05. Oktober 2021
Wohnimmobilienpreisanstieg verringert sich – kommt jetzt die Marktwende?










18. August 2021
Innovative Immobilienvermarktung mit dem Besichtigungsroboter SAM in Deutschland




































10. November 2020
Auch bei hoher Nachfrage verkauft eine Immobilie sich nicht von allein








08. September 2020
Immobilienpreise und Nachfrage steigen auch bei unserem Nachbarn Deutschland 2020 weiter



08. September 2020
Residieren statt Resignieren: Was bringt der Umzug in eine Seniorenresidenz?


13. August 2020
Leibrente: Immobilie verkaufen, darin wohnen bleiben und Rente aufbessern








27. Mai 2020
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

27. Mai 2020
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Kauf eines Reihenhauses oder Doppelhauses














22. April 2020
Kein Stress mit den Nachbarn beim Wohnungsverkauf-IN ÖSTERREICH NICHT ANWENDBAR

































21. April 2020
Warum falsches Zeitmanagement einer der größten Fehler beim Immobilienverkauf ist

21. April 2020
Käufer in Sicht: Warum Sie den anderen Interessenten lieber nicht absagen sollten


21. April 2020
Wenn’s mit der Vermarktung schief geht: Die häufigsten Fehler von Privatverkäufern

21. April 2020
Viele Köche verderben den Brei – Viele Makler auch: Warum Sie lieber einen Alleinauftrag vergeben sollten





21. April 2020
Flyer, Plakate und Co.: Warum Sie beim Immobilienverkauf nicht nur auf Immobilienportale setzen sollten




21. April 2020
„Warum wollen Sie denn verkaufen?“ – Wie Sie souverän auf neugierige Käufer reagieren









21. April 2020
Krebsgefahr: Warum Sie die Radonwerte in Ihrer Immobilie messen lassen sollten





























