Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat die Bundesregierung durch das 4. Covid19 Paket beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können Was können Vermieter also tun?
Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung dieser Maßnahmen, unter anderem einen vorübergehenden Kündigungsausschluss und ein Aufschub von Mietzinszahlungen:
Ausschluss der Kündigung wegen Mietzinsrückstand
Entrichtet der Mieter einer Wohnung eine Mietzinszahlung, die zwischen 1. April und 30. Juni 2020 fällig wird, nicht oder nicht vollständig, weil er als Folge der COVID-19-Pandemie in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, kann der Vermieter allein wegen dieses Zahlungsrückstands den Mietvertrag weder kündigen noch dessen Aufhebung nach § 1118 ABGB fordern. Dies gilt jedoch nur, wenn Einkommensverluste des Mieters aufgrund der COVID-19-Pandemie dazu führen, dass er seiner Pflicht zur Mietzinszahlung nicht vollständig oder überhaupt nicht nachkommen kann.
Vorübergehender Ausschluss der Einklagbarkeit von Mietzinsrückständen
Der Vermieter kann zudem eine Mietzinszahlung, die zwischen 1. April und 30. Juni 2020 fällig wird, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 nicht gerichtlich einfordern und auch nicht aus einer vom Mieter übergebenen Kaution abdecken. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Verschiebung der Fälligkeit, sondern nur um eine temporäre Aussetzung der Klagbarkeit des Anspruchs. Mieter müssen jedoch bedenken, dass ab Fälligkeit des jeweiligen Betrages jedenfalls die gesetzlichen Verzugszinsen - das sind 4 % pro Jahr - zu laufen beginnen. Ein Mieter kann auch von dieser Erleichterung nur profitieren, wenn er als Folge der COVID-19-Pandemie in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Was können Vermieter also tun, wenn Sie selbst dadurch in finanzielle Bedrängnis kommen?
Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass auch Vermieter, allerdings nur gewerbliche, möglicherweise finanziell entschädigt werden.
Entgegenkommen
Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems.
Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © George-Becker/Pexels.com

























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