Ältere Eigentümer können neben dem vollständigen Immobilienverkauf mit Wohnrecht und regelmäßigen zusätzlichen Rentenzahlungen auch nur einen Teil ihrer Immobilie verkaufen. Dabei erhalten sie sofort eine größere Summe Geld und sind immer noch Immobilienbesitzer. Verkauft wird dabei an Unternehmen, die auf diese Art des Teilverkaufs spezialisiert sind.
Das Konzept ist in Österreich noch nicht allzu weit verbreitet, sodass es nicht viele Anbieter auf dem Markt gibt, mit denen ein Teilverkauf eingegangen werden kann. Wer sich dafür entscheidet, verkauft in der Regel Immobilien, die nicht über mehrere abgeschlossene Wohneinheiten verfügen, an einen Teilverkaufsanbieter, der dann Miteigentümer wird. Daher spielt das Wohnungseigentumsgesetz bei dieser Art des Teilverkaufs keine Rolle und unterscheidet sich folglich auch davon.
Für den Teilverkauf zur Verrentung veräußert der Eigentümer zwischen 10 und maximal 50 Prozent der Immobilie an den Käufer. Jeder Anbieter hat andere Konditionen. Vor allem in Bezug auf anfallende Entgelte oder die Wertsicherungsklausel. Ein lokaler Makler kann Eigentümer zu den Teilverkaufsanbietern beraten, auf Wunsch Konditionen vergleichen, prüfen, ob sich ein Teilverkauf im individuellen Fall lohnt und Alternativen aufzeigen.
Ablauf des Teilverkaufs
Der Eigentümer bestimmt, welchen Hausteil er verkauft. Einigen sich beide Seiten, muss professionell und unabhängig der Immobilienwert ermittelt werden. Ist das passiert, werden unter anderem der Verkauf und alle Kostenfragen per Vertrag geregelt. Damit der andere Teil der Immobilie weiterhin genutzt und bewohnt werden darf, wird ein Nießbrauchrecht im Grundbuch vermerkt. Anschließend erhält der alte Eigentümer den Erlös des Teilverkaufs.
Im Gegenzug bekommt das Unternehmen vom ehemaligen Besitzer eine monatliche Nutzungsgebühr. Der eigene Anteil kann weiterhin vererbt werden. Und auch über das Haus darf immer noch frei entschieden werden. Läuft die vertraglich vereinbarte Laufzeit aus, werden mit dem Teilverkaufsanbieter erneut Konditionen ausgehandelt. Ist keine Einigung möglich, muss die Immobilie komplett verkauft werden. Der Alteigentümer oder die Erben haben die Möglichkeit, den veräußerten Teil wieder zurückzukaufen.
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Welche Kosten auf Eigentümer zukommen
Soll die Immobilie später komplett verkauft werden, erhalten Unternehmen finanzielle Sonderbeteiligungen in Form eines Entgelts oder einer Vergütung, die je Anbieter unterschiedliche Namen haben. Auch der Wertverlust der Immobilie kann nicht nur wegen des geringeren Verkaufserlöses zusätzliche finanzielle Einbußen beim Verkauf bedeuten. Unternehmen vereinbaren mitunter einen im Verkaufsfall fälligen vertraglich garantierten Mindestwert, um sich gegen den Wertverlust abzusichern.
Instandhaltung und Sanierung
Ein Teilverkauf kann sich im Hinblick auf (energetische) Sanierungen und Modernisierungen bezahlt machen, wenn das Unternehmen bereit ist, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Gerade wenn solche baulichen Maßnahmen finanziell allein nicht zu stemmen sind, bringt der Verkauf nicht nur eine größere Geldsumme im Alter, sondern sorgt auch in diesem Bereich für eine finanzielle Entlastung.
Sind Sie sich unsicher, ob sich ein Teilverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © alexlmx/Depositphotos.com






















































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