Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nicht nur den Preis für die Immobilie zahlen. Auch die Grunderwerbsteuer ist bei der Finanzplanung wichtig. Denn je nach Wert der Immobilie kann diese gerne schon mal in den fünfstelligen Bereich gehen. Mit ein paar Tricks können Käufer hier jedoch sparen.
Wann fällt Grunderwerbsteuer an?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung beim Hauskauf, die an die Kommunen geht. Wer die Steuer nicht zahlt, kann nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen Käufer nach dem Grunderwerbsteuergesetz von dieser Steuer befreit sind, wie zum Beispiel der Erwerb eines Grundstückes, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 1100 Euro nicht übersteigt, der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung.
Steuer sparen beim Neubau
Wer selbst baut und keine Bestandsimmobilie kauft, hat die besten Sparchancen. Denn dann können Grundstück und Immobilie getrennt erworben werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur auf den Grundstückskaufvertrag die Grunderwerbsteuer anfällt. Verschiedentlich hat die Finanzverwaltung aber auch den Bauträgervertrag der Grunderwerbsteuer unterworfen. Das ist am Ende eine Entscheidung des Einzelfalls. Gehören Grundstücksmakler und Bauunternehmer zur selben Unternehmensgruppe, kann es sein, dass das Finanzamt nicht von zwei unterschiedlichen Verträgen ausgeht und die Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Bau erhebt.
Mobile Bestandteile müssen nicht versteuert werden
Wenn Sie ein Haus direkt im Komplettpaket mit Gartenhaus, Möbeln und Whirlpool kaufen, freuen Sie sich sicherlich über die gute Ausstattung. Allerdings können Sie auch hier Grunderwerbsteuer sparen, wenn die Kosten im Kaufvertrag vom Notar getrennt aufgelistet werden. Denn zur Immobilie zählt nur das, was auch wirklich immobil ist. Dementsprechend müssen Sie auch nur hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Zwei Dinge sind zu beachten, wenn das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht auf diese Bestandteile erheben soll:
Bleiben Sie bei der Schätzung des Wertes des Inventars realistisch. Am besten Sie haben auch noch die Originalrechnungen parat Machen mobile Gegenstände einen großen Teil des Immobilienwertes aus, wird das Finanzamt die Aufteilung des Kaufpreises möglicherweise nicht anerkennen.
Auch die Beleihungsgrenze Ihrer finanzierenden Bank kann eine Hürde darstellen. Für diese stellt die Immobilie eine Sicherheit für die Finanzierung dar. Besteht ein Großteil des aktuellen Wertes aus Inventar, das mit der Zeit an Wert verliert, könnten Sie Ihre Finanzierung gefährden.
Praxis-Beispiel: In einem notariellen Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus zum Kaufpreis von 290.000,- EUR hat ein Notar zur Aufteilung des Kaufpreises geschrieben: „Von dem Kaufpreis entfallen 12.500,- EUR auf das erworbene Inventar (verbleibende Möbel im Objekt, Lampen, Gartenhaus, Herd, Kühlschrank und weitere Gartengeräte).“
Wohnungskäufer sparen durch die Instandhaltungsrücklage
Ähnlich kann es sich bei der Instandhaltungsrücklage verhalten. Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, übernimmt die vorhandene Instandhaltungsrücklage, die von der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft treuhänderisch verwahrt wird. Diese Rücklage wird für Reparaturen an der Immobilie genutzt. Sie ist damit nicht Teil des Immobilienwertes, weshalb auch hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig wird, wenn diese wie das mobile als Extraposten im Kaufvertrag aufgeführt wird.
Sie wollen eine Immobilie kaufen? Nutzen Sie unsere Immobiliensuche. Wir finden das passende Objekt für Sie!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: cherayut000 / depositphotos.com













24. Februar 2022
Jetzt schon an später denken: damit Sie mit Ihrer neuen Immobilie auch noch im Alter glücklich sind









23. Dezember 2021
Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie ohne Haftungsrisiken?

17. Dezember 2021
Video: Immobilie rechtzeitig vererben – Familienstreitigkeiten vermeiden





18. November 2021
Warum Sie auch bei hoher Nachfrage nicht auf ein Exposé verzichten sollten











02. September 2021
Wohnimmobilienpreisanstieg verringert sich – kommt jetzt die Marktwende?






22. Juli 2021
Innovative Immobilienvermarktung mit dem Besichtigungsroboter SAM in Deutschland












































28. August 2020
Residieren statt Resignieren: Was bringt der Umzug in eine Seniorenresidenz?



07. August 2020
Leibrente: Immobilie verkaufen, darin wohnen bleiben und Rente aufbessern


24. Juli 2020
Immobilienpreise und Nachfrage steigen auch bei unserem Nachbarn Deutschland 2020 weiter















































13. September 2019
Krebsgefahr: Warum Sie die Radonwerte in Ihrer Immobilie messen lassen sollten


30. August 2019
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen









21. Juni 2019
„Warum wollen Sie denn verkaufen?“ – Wie Sie souverän auf neugierige Käufer reagieren



24. Mai 2019
Flyer, Plakate und Co.: Warum Sie beim Immobilienverkauf nicht nur auf Immobilienportale setzen sollten








05. April 2019
Viele Köche verderben den Brei – Viele Makler auch: Warum Sie lieber einen Alleinauftrag vergeben sollten

29. März 2019
Wenn’s mit der Vermarktung schief geht: Die häufigsten Fehler von Privatverkäufern


22. März 2019
Käufer in Sicht: Warum Sie den anderen Interessenten lieber nicht absagen sollten

15. März 2019
Warum falsches Zeitmanagement einer der größten Fehler beim Immobilienverkauf ist











21. Dezember 2018
3 Tipps mit denen Sie 2019 das meiste aus Ihrem Hausverkauf rausholen!









19. Oktober 2018
Immobilie in der Scheidung: Was passiert mit der laufenden Finanzierung?


05. Oktober 2018
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Kauf eines Reihenhauses oder Doppelhauses






24. August 2018
Die Oberösterreichische Wohnbauförderung - Neubau eines Einfamilienhauses







06. Juli 2018